*Der link zum Kultusministerium für Fragen zur Conronapandemie für Schulen (FAQ): Bitte hier jeweils aktuelle Infos einsehen!
https://km-bw.de/,Lde/Startseite
In Kürze:
-Keine Präsenzpflicht und Präsenzbeschulung für Schülerinnen und Schüler an den Schulen bis 28.01.21, gesetzliche Schulpflicht besteht aber weiterhin
(Ausnahmen für Prüfungsklassen möglich)
-Alle Schülerinnen und Schüler bleiben zu Hause (Klassen 1 bis 10) – Mensa geschlossen – Pausenverkauf geschlossen – Schule geschlossen
-Überprüfung ob Grundschulklassen/Prüfungsklassen ab 18.01.21 wieder an die Schule kommen dürfen, durch die Staatsregierung nach der Lage der Inzidenzen am 14.01.21:
Schulen bleiben weiterhin geschlossen, nur Notbetreuung wie bisher, keine Präsenzbeschulung – nur Fernlernunterricht!
-Erneutes Treffen der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel am 25.01.21 – dann eine neue angepasste Regelung durch Bund und Land.
-Fernlernen für alle Klassen koordiniert durch die Klassenlehrer/Lerngruppenlehrer ab 11.01.21 (Lernplattform lonet2, Anton, Klassen 1/2 evtl. mit kopierten Materialien)
-Klassenarbeiten zur Leistungsmessung bis zu dem Halbjahreszeugnis/LEB möglich in Ausnahmefällen (ggf. auch in Präsenz) / Prüfungsklassen mit individuellen Unterstützungen
-Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7 unter folgender Maßgabe: “Die Maßnahme Pandemiebekämpfung/Kontaktvermeidung kann nur dann wirksam werden, wenn die Notbetreuung ausschließlich dann in Anspruch genommen wird, wenn dies zwingend erforderlich ist, d.h. eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann. Dies nicht nur bei Berufen in der kritischen Infrastruktur.
-Voraussetzung: Beide Erziehungsberechtigte in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich; sie dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind; bei
Alleinerziehenden kommt es entsprechend nur auf deren berufliche Tätigkeit/Studium/Ausbildung an
-Beantragung: Keine formalen Vorschriften nötig; kein Formular; aber Erklärung gegenüber der Schule/Schulleitung möglichst schriftlich oder per email oder per Telefon durch die
Erziehungsberechtigten: Nach Anmeldung müssen die Kinder dann auch regelmäßig kommen, denn wir haben ja Aufsichtspflicht und müssen die Anwesenheit kontrollieren!
Bitte auch abmelden, wenn die Kinder an einem Tag nicht kommen können!
Es gilt der dringend an die Erziehungsberechtigten gerichtete Appell, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies zwingend erforderlich ist!
-Regeln: Mund-Nasen-Bedeckung bei Grundschülern freiwillig; Abstandsgebot im Betreuungsraum und im Schulgebäude; nur ein Schüler auf die Toilette; häufiges Händewaschen; Hygieneregeln; Kinder warten auf dem GS-Pausenhof; Lehrer und Aufsichtspersonen haben Maskenpflicht!; Schließregeln: Lehrer offnen und schließen die Räume/Toiletten in der
Frühe und am Ende der Betreuungszeiten!
Abstand in der Pause; Getränk und Vesper von zu Hause mitbringen; keine Gruppenarbeit (alles wie bereits bekannt!); wenn möglich keine/wenig Durchmischung; Schulsachen mitbringen
-Räume: Küchennebenraum und PC-Raum (Sekundarstufenschuler) und Grundschulräume der Klassen 1a, 2a, 3a, 4a (jeweils Raum der a Klasse)
-Zeiten: Beginn 7:40 Uhr – 12:05 Uhr (auf Antrag ggf. länger)
-Nicht erlaubt: Kranke Kinder; Kinder mit Erkältungssymptomen; Covid Infizierte (erst nach Freigabe durch das Gesundheitsamt); aus Risikogebieten erst nach 10 Tagen nach
Rückkehr; Kontaktperson zu pos. Covid Erkranktem erst nach 10 Tagen (Gesundheitsamt!)
Freundlicher Gruß
R. Widmann, Schulleiter (15.01.21)