Gemeinschaftsschule mit Herz

Schulschließung ab 11.01.21 / 18.01.21 und Notbetreuung (Regelungen)

Die Regelungen in Kürze: (Die Regelungen können auf der Homepage des Kultusministeriums eingesehen werden: https://km-bw.de/,Lde/Startseite)

-Keine Präsenzpflicht und Präsenzbeschulung für Schülerinnen und Schüler an den Schulen bis 31.01.21, gesetzliche Schulpflicht besteht aber weiterhin
(Ausnahmen für Prüfungsklassen möglich)
-Alle Schülerinnen und Schüler bleiben zu Hause (Klassen 1 bis 10) – Mensa geschlossen – Pausenverkauf geschlossen – Schule geschlossen
-Überprüfung ob Grundschulklassen/Prüfungsklassen ab 18.01.21 wieder an die Schule kommen dürfen, durch die Staatsregierung nach der Lage der Inzidenzen
-Erneutes Treffen der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel am 25.01.21 – dann eine neue angepasste Regelung durch Bund und Land.
-Fernlernen für alle Klassen koordiniert durch die Klassenlehrer/Lerngruppenlehrer ab 11.01.21 (Lernplattform lonet2, Anton, Klassen 1/2 evtl. mit kopierten Materialien)
-Klassenarbeiten zur Leistungsmessung bis zu dem Halbjahreszeugnis/LEB möglich in Ausnahmefällen (ggf. auch in Präsenz) / Prüfungsklassen mit individuellen Unterstützungen
-Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7 unter folgender Maßgabe: „Die Maßnahme Pandemiebekämpfung/Kontaktvermeidung kann nur dann wirksam werden, wenn die Notbetreuung ausschließlich dann in Anspruch genommen wird, wenn dies zwingend erforderlich ist, d.h. eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann. Dies nicht nur bei Berufen in der kritischen Infrastruktur.
-Voraussetzung: Beide Erziehungsberechtigte in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich; sie dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind; bei
Alleinerziehenden kommt es entsprechend nur auf deren berufliche Tätigkeit/Studium/Ausbildung an
-Beantragung: Keine formalen Vorschriften nötig; kein Formular; aber Erklärung gegenüber der Schule/Schulleitung möglichst schriftlich oder per email oder per Telefon durch die
Erziehungsberechtigten: Nach Anmeldung müssen die Kinder dann auch regelmäßig kommen, denn wir haben ja Aufsichtspflicht und müssen die Anwesenheit kontrollieren!
Bitte auch abmelden, wenn die Kinder an einem Tag nicht kommen können!
Es gilt der dringend an die Erziehungsberechtigten gerichtete Appell, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies zwingend erforderlich ist!
-Regeln: Mund-Nasen-Bedeckung bei Grundschülern freiwillig; Abstandsgebot im Betreuungsraum und im Schulgebäude; nur ein Schüler auf die Toilette; häufiges Händewaschen; Hygieneregeln; Kinder warten auf dem GS-Pausenhof; Lehrer und Audsichtspersonen haben Maskenpflicht!; Schließregeln: Lehrer offnen und schließen die Räume/Toiletten in der
Frühe und am Ende der Betreuungszeiten!
Abstand in der Pause; Getränk und Vesper von zu Hause mitbringen; keine Gruppenarbeit (alles wie bereits bekannt!); wenn möglich keine/wenig Durchmischung; Schulsachen mitbringen
-Räume: Küchennebenraum (Sekundarstufenschuler) und Grundschulräume der Klassen 1a, 2a, 3a, 4a (jeweils Raum der a Klasse)
-Zeiten: Beginn 7:40 Uhr – 12:05 Uhr (auf Antrag ggf. länger)
-Nicht erlaubt: Kranke Kinder; Kinder mit Erkältungssymptomen; Covid Infizierte (erst nach Freigabe durch das Gesundheitsamt); aus Risikogebieten erst nach 10 Tagen nach
Rückkehr; Kontaktperson zu pos. Covid Erkranktem erst nach 10 Tagen (Gesundheitsamt!)

Freundlicher Gruß

R. Widmann, Schulleiter (06.01.21)

Auszug aus dem aktuellen Schreiben vom Kultusministerium (Ministerialdirektor Föll) vom 14.01.21:

Schulbetrieb ab dem 18. Januar 2021
Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter, sehr geehrte Damen und Herren,
in der vergangenen Woche hatte ich lhnen angekündigt, dass die Landesregierung aufgrund der aktuellen Daten über eine Öffnung der Schulen ab dem 18. Januar entscheiden wird.
Leider haben die unternommenen Maßnahmen im Rahmen des allgemeinen Lockdowns bisher offenbar nicht dazu geführt, dass die Anzahl der Neuinfektionen deutlich zurückgeht. Der Ministerpräsident hat deshalb heute entschieden, dass die gegenwärtig geltenden Schulschließungen bis Ende des Monats fortbestehen. Neue Entscheidungen sollen erst nach Beratung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 25. Januar getroffen werden.
Deshalb wurde entschieden, die bisherigen Regelungen bis Ende Januar beizubehalten. lch kann die große Sorge der Eltern, der Schülerinnen und Schüler wie auch der Schule sehr gut nachvollziehen, die sich eine Öffnung der Schulen gewünscht hätten. Wie Sie wissen, teilen Frau Ministerin Dr. Eisenmann und ich diesen Wunsch, der leider jetzt noch nicht erfüllt werden konnte – insbesondere mit Blick auf die Bedürfnisse der jüngeren Schülerinnen und Schüler.
Die bisherigen Bedingungen der Schulschließungen werden nun fortgeschrieben, d.h. es wird weiterhin eine Notbetreuung unter den bereits kommunizierten Bedingungen angeboten. Auch die am 6. Januar mitgeteilten Ausnahmen von der Schulschließung bleiben bestehen.
Wir bitten Sie daher, die gegenwärtige Organisation der Notbetreuung und des Schulbetriebs weiterhin aufrechtzuerhalten. Es wird keine Anpassungen der Verordnung geben, die eine Änderung der Organisation erforderlich machen. Dennoch ist mir sehr bewusst, dass zum Beispiel die lnanspruchnahme der Notbetreuung in einem Maße zunehmen kann, dass erhebliche Nachsteuerungen erforderlich sind.
Sie alle arbeiten gegenwärtig an der Belastungsgrenze. lch danke lhnen sehr dafür, dass Sie weiterhin diesen Einsatz bringen, damit lhre Schülerinnen und Schüler ebenso wir lhre Lehrkräfte gut durch die Pandemie kommen.
Mit freundlichen Grüßen