Gemeinschaftsschule mit Herz

Schreiben zum Schulbetrieb nach den Faschingsferien am 22.02.21 Ministerin Dr. Eisenmann (11.02.21)

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter, sehr geehrte Damen und Herren,
die Wochen der Schulschließung und des Distanzlernens sind für alle Betroffenen eine große Belastung – besonders für Sie, für die Lehrkräfte, für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Eltern, das ist mir wohl bewusst. Nach der gestrigen Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin können wir den Schuten im Land nun endlich eine Öffnungsperspektive für die Rückkehr zum Präsenzunterricht aufzeigen.
Mir ist es ein Anliegen, Sie hierüber unverzüglich zu informieren und die Eckpunkte darzustellen.
1. Grundschulen
Bei dem Modell für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs orientieren wir uns an den Vorgaben, die bereits nach dem ersten Lockdown zum Ende der Pfingstferien für den Wiedereinstieg in den Präsenzbetrieb gegolten haben. Damit können die Schulen bei ihren Planungen auf die organisatorischen Erfahrungen aus der Zeit zurückgreifen, als dieses Modell bereits an den Grundschulen erfolgreich umgesetzt wurde.
An den Grundschulen soll ab dem 22. Februar 2021ein Wechselbetrieb mit je zwei Klassenstufen pro Woche starten. Zwei Klassenstufen sollen dabeijeweils in die Präsenz kommen, die beiden anderen Klassenstufen lernen von zu Hause aus. Dabei sollen die Klassen, die im Präsenzunterricht an den Schulen sind, jeweils geteilt werden. Die maximale Gruppengröße orientiert sich hierbei an der Hälfte des Klassenteilers.
Beispiel:
Woche ab dem 22. Februar: Klassenstufen 1 und 3 in der Präsenz o Woche ab dem 1. März: Klassenstufen 2 und 4 in der Präsenz.
Die zwei Klassenstufen, die in der Präsenz unterrichtet werden, können auch anders gekoppelt werden, also z. B. auch die Klassenstufe 1 mit der Klassenstule 2 in der letzten Februarwoche. Hier haben Sie schulorganisatorisch den nötigen Spielraum, um den Gegebenheiten vor Ort möglichst gut Rechnung zu tragen.
lm Präsenzunterricht in möglichst konstanten Gruppen (Kohortenprinzip) haben die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht sowie in Klassenstufe 4 die Vorbereitung auf den Übergang auf die weiterführende Schule Vorrang. Sportunterricht findet nicht statt. Der Unterricht in der Präsenz solljeweils mindestens 10 Unterrichtsstun- den pro Woche umfassen, gerne kann auch mehr angeboten werden. Ergänzt wird der Präsenzunterricht durch Lernmaterialien für alle Klassenstufen im Fernlernen.
Für die Schülerinnen und Schüler besteht weiterhin keine Präsenzpflicht, d.h. die Eltern können wie bisher darüber entscheiden, ob die Schulpflicht in der Präsenz oder im Fernlernen erfüllt wid.
Es erfolgt nach wie vor – nach den bisherigen Regelungen – eine Notbetreuung für diejenigen Kinder, die nicht im Präsenzunterricht sind und an der Notbetreuung teilnehmen dürfen.
Dieser Rahmen für die Grundschulen gilt an den Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) analog. Die SBBZ mit den Förder- schwerpunkten G und K bleiben im bereits laufenden Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
2. Weiterführende und berufliche Schulen
An den weiterführenden und den beruflichen Schulen findet für alle Klassenstufen zunächst weiterhin Fernunterricht statt. Für die Klassenstufen 5 bis 7 der allgemein bildenden Schulen wird weiter eine Notbetreuung nach den bisherigen Regelungen für die zur Teilnahme berechtigten Schülerinnen und Schüler eingerichtet.
Die in der Anlage genannten Abschlussklassen gehen ab 22. Februar in den Wechselbetrieb von Präsenz- und Fernunterricht. Die Schule entscheidet über den Umfang, d. h. den Anteil des Präsenzunterrichts.
Dieser ist nicht auf die Prüfungstächer beschränkt, allerdings findet mit Ausnahme der Vorbereitung auf die fachpraktische Prüfung im Fach Sport einschließlich der fachpraktischen Leistungsfeststellungen kein Sportunterricht statt. Soweit nach diesen Regeln ausnahmsweise Sportunterricht stattfinden darf, ist zu beachten, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern durchgängig eingehalten wird. Betätigungen, bei denen dies nicht möglich ist, sind untersagt. Es ist jedoch gestattet, mit einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung Sicherheits- und Hilfestellung zu leisten.
Auch für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden und beruflichen Schulen besteht keine Präsenzpflicht.
Es wird weíterhin für alle Klassenstufen möglích sein, schriftliche Leistungsfeststellungen in der Präsenz an der Schule durchzuführen. Die Verpflichtung zur Teilnahme besteht für die Schülerinnen und Schüler auch dann, wenn sich deren Eltern grundsätzlich gegen eine Teilnahme am Präsenzunterricht entschieden haben.
Dieser Rahmen für die weiterführenden und die beruflichen Schulen wird an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren analog umgesetzt, d. h., dass der Präsenzunterricht in den in der Anlage aufgeführten Abschlussklassen angeboten wird. Die SBBZ mit den Förderschwerpunkten G und K bleiben auch hier im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
3. Besondere Lerngruppen
Sowohl in den Grundschulen als auch an den weiterführenden und den beruflichen Schulen besteht die Möglichkeit, unabhängig von der Klassenstufe einzelne Schülerinnen und Schüler oder kleine Gruppen in den Präsenzunterricht einzubeziehen, wenn diese im Fernunterricht nicht oder nur sehr eingeschränkt erreicht werden oder der Präsenzunterricht aus anderen Gründen, z. B. wegen des Kindeswohls, erforderlich ist. Dies betrifft auch Unterrichtsinhalte, die im Fernunterricht nicht unterrichtet werden können.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich weiß, wie viel Kraft lhnen die sukzessive Öffnung der Schulen und die an die jeweilige lnfektionslage angepassten Planungen abverlangen. Gleichwohl bin ich davon überzeugt, dass sich diese Bemühungen im Sinne der Schülerinnen und Schuler lohnen, für die die Lernbedingungen im Präsenzunterricht an den Schulen am förderlichsten sind.
Abschließend will ich noch darauf hinweisen, dass es zusätzlich ein deutlich enrueitertes Testangebot für lhr Personal geben wird, über das in der kommenden Woche separat informiert wird.
Perspektivisch beabsichtigen wir, in einem nächsten Schritt auch an den weiterführenden Schulen zum Präsenzunterricht im Wechselmodell zurückzukehren, wenn es das
Infektionsgeschehen zulässt.
Mit dem Ministerpräsidenten ist vereinbart, dass diese ersten Öffnungsschritte rechtzeitig und sorgfältig mit Blick auf weitere Offnungsschritte ausgewertet werden.
Für all lhre Anstrengungen danke ich lhnen sehr.