Gemeinschaftsschule mit Herz

Schreiben der Kultusministerin vom 05.03.21 zu weiteren Öffnungsschritten ab dem 15.03.21

Unsere Schülerinnen und Schüler benötigen nach dieser Zeit der massiven Einschränkung des Schulbetriebs dringend weitere Öffnungsschritte, weil sie den Präsenzunterricht und die sozialen Kontakte brauchen. Die Belastungen für die Schülerinnen und Schüler und ihre Familien wurden und werden mit jedem Tag der Einschränkungen im Schulbetrieb größer. lnsbesondere vor dem Hintergrund unserer Teststrategie und der Priorisierung der Lehrkräfte bei der Corona-Schutzimpfung können wir nun einen weiteren Öffnungsschritt verantworten.
1. Grundschulen
Die Grundschulen werden am 15. März 2021 zu einem eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren. Sportunterricht findet an den Grundschu-
len dabei weiterhin nicht statt.
Aus lhren zahlreichen Rückmeldungen wissen wir, dass die bisherige Kombination aus Präsenzunterricht, Notbetreuung und Fernunterricht für die Schulgemeinschaften zusätzliche Belastungen und einen enormen Organisationsaufwand mit sich gebracht hat. Dies hat auch dazu beigetragen, dass Ressourcen oft ineffizient verteilt werden mussten, anstatt sie möglichst gut auf den Unterricht zu konzentrieren. Der Präsenzunterricht ist trotz des hohen Engagements der Lehrkräfte im Fernunterricht nicht adäquat zu ersetzen.
Auch bestätigen viele Rückmeldungen aus den Grundschulen, dass der aktuelle Wechselbetrieb zu einer häufigeren Durchmischung der Gruppen und zu zusätzlichen Kontakten führt, weil parallel zu dem Präsenzunterricht in der Regel die Notbetreuung angeboten werden muss.

2. Weiterführende allgemein bildende und berufliche Schulen
Ab 15. März 2021 kehren auch die weiterführenden Schulen zum Präsenzunterricht zurück. Zusätzlich zum aktuellen Präsenzangebot für die Abschlussklassen beginnt dort in einem ersten Schritt der Präsenzunterricht in den Klassenstufen 5 und 6. Wichtig ist dabei, dass Abstands- und Hygieneregeln sowie die Pflicht zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung auf den Begegnungsflächen und im Unterricht beachtet werden.
Mit Ausnahme der Vorbereitung auf die fachpraktische Prüfung im Fach Sport findet auch hier weiterhin kein Sportunterricht statt.
Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 bleiben bis zu den Osterferien – mit den Ausnahmen für die Abschlussklassen, die auch für die beruflichen Schulen gelten – bis auf weiteres im Fernunterricht. Für die Abschlussklassen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen gelten weiterhin die in meinem Schreiben vom 11. Februar 2021 mitgeteilten Regelungen.
Zudem besteht an diesen Schulen wie bisher die Möglichkeit, unabhängig von der Klassenstufe einzelne Schülerinnen und Schüler oder kleine Gruppen in den Präsenzunterricht einzubeziehen, wenn diese im Fernunterricht nicht oder nur sehr eingeschränkt erreicht werden oder wenn der Präsenzunterricht aus anderen Gründen, z. B solchen des Kindeswohls, erforderlich ist.
Sofern es das lnfektionsgeschehen zulässt, wird der Präsenzunterricht nach den Osterferien auch auf alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 sowie der beruflichen Schulen ausgeweitet.

3. Außerschulische Partner und Aktivitäten
Außerschulische Partner können, soweit sie fester Bestandteil des Schulbetriebs sind – zum Beispiel beim Ganztag oder in der flexiblen kommunalen Betreuung – in den Präsenzbetrieb einbezogen werden. Wichtig ist auch hier, dass konstante Gruppen gebildet werden. Auch Spaziergänge und Ausflüge an der frischen Luft sind unter Beibehaltung fester Gruppen möglich.
Alle übrigen außerschulischen Veranstaltungen sind hingegen bis auf weiteres nicht möglich.

4. Notbetreuung
Für die Grundschulen bedeuten die Offnungsschritte, dass sie ab 15. März keine Notbetreuung mehr anbieten müssen. Auch für die Klassenstufen 5 und 6 entfällt mit diesem Schritt die Notbetreuung. Für die Klassenstufe 7 wird es hingegen weiter eine Notbetreuung unter den bisherigen Voraussetzungen geben.

5. Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren
An den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) werden die Eckpunkte für den Unterricht an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen analog umgesetzt. Die SBBZ mit den Förderschwerpunkten G und K bleiben weiterhin im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

6. Präsenzpflicht weiterhin aufgehoben
Für die Schülerinnen und Schüler besteht weiterhin keine Präsenzpflicht. Das heißt, dass die Eltern wie bisher darüber entscheiden, ob die Schulpflicht in der Präsenz oder im Fernunterricht erfüllt wird.
Die Verpflichtung zur Teilnahme an schriftlichen Leistungsfeststellungen in der Präsenz besteht für die Schülerinnen und Schüler auch dann, wenn sich deren Eltern grundsätzlich gegen eine Teilnahme am Präsenzunterricht entschieden haben.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich weiß, dass wir lhnen mit diesen weiteren Öffnungsschritten erneut einiges abverlangen. Wieder müssen Sie lhre organisatorischen und inhaltlichen Planungen auf die veränderte Situation abstimmen – für lhren unermüdlichen Einsatz danke ich lhnen sehr.
Hoffen wir gemeinsam, dass das Pandemiegeschehen weitere Offnungsschritte zulässt und wir alle unsere Schulen wieder in Richtung eines verlässlichen Regelbetriebs voran bringen können.