Gemeinschaftsschule mit Herz

Schule nach den Osterferien – die aktuellen Regelungen (Schreiben von Herrn Ministerialdirektor Föll vom 01.04.21

​Schulbetrieb nach den Osterferien

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter, sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich lhnen gestern bereits mitgeteilt habe, hat der Herr Ministerpräsident am vergangenen Montag einen breit angelegten Diskurs mit zahlreichen Lehrerverbänden und
Lehrergewerkschaften, mit schulischen Beratungsgremien, Schulleiterinnen und Schulleitern sowie mit Eltern- und Schülervertretungen geführt. Diesen Kreis hat
das Staatsministerium unter der Leitung von Frau Staatsministerin Schopper am heutigen Gründonnerstag erneut eingeladen und dort die folgenden Punkte für den Schulbetrieb nach den Osterferien abgestimmt.
Angesichts der Hinweise, dass sich insbesondere die Mutation 8.1.1.7 des SARS-CoV2-Virus deutlich stärker unter Kindern und Jugendlichen verbreitet, als dies bei dem bisher vorwiegend grassierenden Virustyp der Fall ist, bedarf es weiterhin besonderer Vorkehrungen:

ln der Woche ab 12. April kein Präsenzunterricht – Schul- bzw. Wechselbetrieb ausschließlich für die Abschlussklassen und die SBBZ G und K
An den öffentlichen Schulen ebenso wie an den Schulen in freier Trägerschaft werden in der Woche ab dem 12. April weder Präsenzunterricht noch andere schulische Veranstaltungen stattfinden. Erfasst von dieser Regelung sind auch die Grundschulförderklassen und die Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule, der flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der Schule.
Geöffnet bleiben die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung, andere Sonderpädagogische Bildungs- und
Beratungszentren mit den entsprechenden Bildungsgängen sowie die Schulkindergärten mit diesen Förderschwerpunkten. Sie können den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen unter Beachtung der Hygienevorgaben fortführen. Sofern dies zur Wahrung des Mindestabstands geboten ist, bieten diese Schulen weiterhin den Unterricht im Wechselbetrieb an.
Mit Rücksicht auf die besondere Situation der Schülerinnen und Schüler, die vor Abschtussprüfungen stehen, welche zu einem allgemeinen Abschluss oder einem Berufsabschluss führen, gelten für sie in der Woche ab 12. April die bisherigen Vorgaben zum Präsenzunterricht (Wechselbetrieb von Präsenz- und Fernunterricht) weiter. Die Schulen entscheiden dabei eigenständig über den Umfang, d. h. den Anteil des Präsenzunterrichts. Dieser ist nicht auf die Prüfungsfächer beschränkt, allerdings findet mit Ausnahme der Vorbereitung auf die fachpraktische Prüfung im Fach Sport einschließlich der fachpraktischen Leistungsfeststellungen kein Sportunterricht statt.
Es besteht für die Schülerinnen und Schüler wie bisher keine Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzbetrieb. Dies gilt so bereits seit Juli 2020 für alle Schularten – nicht die Schulpflicht, wohl aber die Präsenzpflicht ist grundsätzlich weiter ausgesetzt.

Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7

Für die Schülerinnen und Schüler aller Schularten der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird eine Notbetreuung eingerichtet.
Deren maßgebliche Grundsätze sind in der bekannten Orientierungshilfe zur Notbetreuung dargestellt.

Lernen mit Materialien und Fernunterricht

Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule tritt in der ersten Woche nach den Osterferien wieder das Lernen mit Materialien, das entweder analog, aber auch digital
erfolgen kann, an die Stelle des Unterrichts in der Präsenz. Für die Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 wird Fernunterricht angeboten.

Schulbetrieb ab dem 19. April 2021

Derzeit ist vorgesehen, ab dem 19. April 2021 zu einem Wechselbetrieb für alle Klassenstufen aller Schularten zurückzukehren, sofern es das lnfektionsgeschehen dann zulässt. Hierzu folgen zu gegebener Zeit weitere lnformationen.

 

Teststrategie der Landesregierung im schulischen Präsenzbetrieb für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und das weitere an den Schulen tätige Personal

Alle ab dem 12. April in den schulischen Präsenzbetrieb sowie in die Notbetreuung einbezogenen Personen sollen das dann vorgehaltene Testangebot in der ersten Schulwoche nach den Osterferien zunächst noch auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen können.

Ab dem 19. April soll dann die Testung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung als Zugangsvoraussetzung gelten. Von dieser förmlichen
Pflicht ausgenommen sind Abschlussprüfungen und notwendige schriftliche Leistungsfeststellungen, soweit sie zwingend erforderlich sind und in der Präsenz durchgeführt
werden müssen.

Weitere lnformationen zu den Rahmenbedingungen und der Rechtsgrundlage der Testpflicht, die ab dem 19. April 2021 greilen soll, werden den Schulen übermittelt, sobald
die Landesregierung über die entsprechende Ministerratsvorlage abschließend entschieden hat.

Hinweise für bevorstehende Abschlussprüfungen:

Mit Blick auf die anstehenden Abschlussprüfungen empfehlen wir den Schulen, zwei Wochen vor deren Beginn den Unterricht für diese Schtilerinnen und Schüler ausschließlich auf Fernunterricht umzustellen. Für die Abschlussprüfungen gilt ebenso wie für schriftliche Leistungsfeststellungen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu beachten ist. Auch wird das Tragen medizinischer Masken vorgegeben.

Wir sind uns bewusst, dass diese Hinweise für Sie erneut einen erheblichen organisatorischen Aufüvand bedeuten. Das Pandemiegeschehen lässt uns leider keine andere
Wahl. lch bitte Sie daher herzlich darum, lhre ganze Kraft weiter dafür einsetzen, dass unsere Schülerinnen und Schüler trotz der massiven Veränderungen und Einschränkungen des Schulbetriebs auch in diesem Schuljahr einen möglichst großen Lernerfolg erzielen können.

lch danke lhnen sehr für lhren unermüdlichen Einsatz, Föll MD