Gemeinschaftsschule mit Herz

Teststrategie ab 12.04. bzw. verbindlich ab 19.04.21 (Schreiben aus dem Kultusministerium)

Corona-Pandemie – Umsetzung der Teststrategie

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie im Schreiben vom 1. April 2021 angekündigt, informieren wír Sie im Folgenden und
mit der beiliegenden Handreichung über die Details der Entscheidung der Landesregierung zur Umsetzung der Teststrategie nach den Osterferien.

Schnelltestungen für Schülerinnen und Schüler sowie für das Personal an den Schulen und Schulkindergärten

Nach den Osterferien, also ab dem 12. April 2021, stehen anlasslose Schnelltestmöglichkeiten wöchentlich nicht nur für Beschäftigte an Schulen und Schulkindergärten, sondern auch für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Ziel dieser Maßnahme ist es, im Rahmen einer engmaschig angelegten Teststrategie lnfektionsketten frühzeitig zu unterbrechen und damit die Verbreitung des Virus über die Schulen und Schulkindergärten
möglichst zu verhindern. Die im weiteren für die Schulen relevanten Ausführungen gelten für die Schulkindergärten analog. Sämtliche in der beigefügten Handreichung erwähnten Anlagen werden zum Download
auf der Homepage des Kultusministeriums unter www.km-bw.de/corona eingestellt werden.
Wir bitten Sie herzlich um lhr Verständnis, dass alle Regelungen rund um die Teststrategie und damit auch unsere Hinweise unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung des Pandemiegeschehens stehen müssen.
Um ein möglichst niederschwelliges Angebot zu machen, sollen die Tests in der Regel an der Schule durchgeführt und von schulischem Personal angeleitet und beaufsichtigt werden.
Die angeleitete Selbsttestung findet in Abstimmung mit dem Schulträger in der Organisationshoheit und Verantwortung der Schule statt. Für die Lehrkräfte an öffentlichen Schulen gilt die Organisation, lnstruktion und Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler als Dienst.

Indirekte Testpflicht

lm Rahmen der Teststrategie soll an den Schulen im Land nach den Osterferien zunächst eine einwöchige Startphase gelten: ln der Woche ab dem 12. April 2021 sollen alle in den schulischen Präsenzbetrieb sowie in die Notbetreuung einbezogenen Personen das dann vorgehaltene Testangebot zunächst noch auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen können. Mit der zweiten Kalenderwoche nach den Osterferien, also ab dem 19. April 2021, soll
in Stadt- und Landkreisen an den Schulen eine inzidenzabhängige indirekte Testpflicht eingeführt werden: Ein negatives Testergebnis ist dann Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht an öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft. Einbezogen in die Testungen sind grundsätzlich sowohl die Schülerinnen und Schüler atler Klassen und Jahrgangsstufen – von der Grundschule bis hin zu allen beruflichen Bildungsgängen – als auch das gesamte an den Schulen vor Ort tätige Personal. Einbezogen sind darüber hinaus Kinder, die an den Schulen die Notbetreuung (Klasse 1 bis einschließlich 7) in Anspruch nehmen.

Ab 19. April 202l Wechselunterricht für alle Klassenstufen aller Schularten

Wenn es das lnfektionsgeschehen zulässt, kehren alle Klassenstufen ab dem 19. April zu einem Wechselbetrieb aus Präsenz- und Fernunterricht zurück. Die Eckpunkte wurden in zwei großen Gesprächsrunden unter der Federführung des Staatsministeriums mit zahlreichen am Bildungsleben in Baden-Württemberg Beteiligten ausgiebig erörtert. Die Ausgestaltung des Wechselbetriebs erfolgt nach den bereits bekannten
Grundsätzen. Die Entscheidung über die konkrete Umsetzung obliegt dabei der Schulleitung. Das schulische Präsenzangebot muss allerdings den vom Land zur Verfügung gestellten Testkapázitäten Rechnung tragen. Ein täglicher Wechsel der Gruppen ist vor diesem Hintergrund nicht möglich. Vertretbar ist eine Wechselunterrichtsregelung nur mit mindestens zwei (optional drei) aufeinanderfolgenden Präsenztagen pro
Schülerkohorte. Mit einem wochenweisen Wechsel könnte eine Durchmischung der Gruppen zudem noch besser ausgeschlossen werden. Beim Wochenmodellwäre eine
zweimalwöchentliche Testung der in Präsenz anwesenden Schülerschaft angezeigt.
Sieben-Tages-lnzidenz von 100 bedingt Testpflicht

Die indirekte Testpflicht ab dem 19. April 2021 soll nur in denjenigen Stadt- und Landkreisen gelten, in denen die Sieben-Tages-lnzidenz von 100 überschritten ist. Voraussetzung ist also, dass das zuständige Gesundheitsamt in einem Stadt- oder Landkreis im Rahmen einer regelmäßig durchzuführenden Prüfung eine seit drei Tagen in Folge bestehende Sieben-Tages-lnzidenz von 100 oder mehr Neuinfektionen mit dem
Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) je 100 000 Einwohner feststellt. Ab dem zweiten auf eine entsprechende Bekanntmachung des Stadt- oder Landkreises folgenden Werktag
besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für diejenigen Personen, die keinen Nachweis über eine negative Testung auf das SARS-CoV-2 Virus erbringen.
Aus rechtlichen Gründen müssen von diesem Grundsatz Ausnahmen, z. B. für die Teilnahme an Prüfungen vorgesehen werden. Weitere Ausnahmen gelten für das Ablegen von schriftlichen und praktischen Leistungsfeststellungen, soweit diese zur Notenbildung erforderlich sind. Für die Teilnahme an den Prüfungen sowie an schriftlichen und praktischen Leistungsfeststellungen besteht in diesen Fällen eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske – mit Ausnahme der Prüfung und Leistungsfeststellung im Fach Sport – und es gilt ein entsprechendes Abstandsgebot.
Das in den genannten Einrichtungen beschäftigte Personal ist verpflichtet, die entsprechenden Testangebote anzunehmen. Lehrkräfte an öffentlichen Schulen, die dieser Pflicht nicht nachkommen, verletzen ihre Dienstpflichten und sind unverzüglich dem zuständigen Regierungspräsidium zu melden. Das Regierungspräsidium prüft und veranlasst ggf. dienst- oder arbeitsrechtliche Schritte.

Unterstützung bei der Testung
Um die Schulträger bei den mit den Testungen verbundenen finanziellen Herausforderungen zu unterstützen, wird ein schulträgerscharfes Budget ermittelt und antraglos zur
Verfügung gestellt. Alle Schulen erhalten dabei einen Sockelbetrag je Schule ftir Beratungsleistungen hinsichtlich der Einrichtung geeigneter Räumlichkeiten, der Beschaffung und Bereitstellung von Schutzausstattung sowie der Schulung von Lehrkräften in Höhe von rund 550 Euro.
Für die Unterstützungsleistungen bei der Durchführung von Selbsttests sowie notwendige persönliche Schutzausrüstung an Grundschulen, Grundstufen der SBBZ, Grundschulförderklassen, Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) GENT und KMENT sowie Schulkindergärten werden weitere Mittel für die Vergütung von
Unterstützungspersonal bei der Durchführung der Tests zur Verfügung gestellt. Diese werden über die Schülerzahl der Schule im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl ermittelt und
betragen je Schülerin und Schüler etwa I Euro für 11 Testungen. Das Kultusrninisterium wird zeitnah eine Förderrichtlinie erlassen und die Schulträger über die jeweils genaue Höhe des Budgets sowie die Abwicklungsmodalitäten informieren.

Verteilung der Testkits für die Selbsttestung
Zum Einsatz kommen sogenannte Hotgen Coronavirus (2019-nCoV)-Antigentests. Da die Beschaffung von Tests durch das Land in mehreren Vergabeverfahren erfolgt, kann das Produkt über den Zeitlauf wechseln. Mit den Kreisen, Städten und Gemeinden hat das für die Beschaffung und die Distribution der Testkits verantwortliche Ministerium für Soziales und lntegration vereinbart, dass die Testkits an die Kommunen ausgeliefert
werden, die für die Verteilung an alle Schulen und Kindertageseinrichtungen unabhängig von der Trägerschaft in ihrem Gebiet verantwortlich sind.
Weitere Details der Umsetzung entnehmen Sie bitte der beigefügten Handreichung.
lch bin mir darüber im Klaren, dass viele Schulen bereits gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort Strukturen etabliert haben, die lhnen die Durchführung von Schnelltests für Schülerinnen und Schülern ermöglichen. Diese Strukturen können in die fortentwickelte Teststrategie wo immer möglich ausdrücklich einbezogen werden. Wir sind uns bewusst, dass es noch einige Zeit dauern wird, bis bei lhnen an den Schulen alle
diesbezüglichen Prozesse reibungslos laufen.
lch danke lhnen an dieser Stelle nochmals herzlich für lhren unermüdlichen Einsatz und
lhr hohes Maß an Flexibilität.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Daiber
Stv. Amtschef