*Der link zum Kultusministerium für Fragen zur Conronapandemie für Schulen (FAQ): Bitte hier jeweils aktuelle Infos einsehen!
https://km-bw.de/,Lde/Startseite
Regelung ab 19.04.21:
Geplant ist Präsenzbeschulung – es dürfen aber nur Schülerinnen und Schüler ans Schulzentrum, die negativ getestet sind! Hier die aktuellen Infos zur Teststrategie:
Aktuell: Inzidenzen sind über 200 im Landkreis Heidenheim, deshalb gilt weiterhin online Fernunterricht und Notbetreuung der Klasse 1 bis 7 (nur für Eltern, die eine Betreuung nicht ermöglichen können!! Verschärfte Bedingung wie bisher)
Der link zur betreffenden Seite vom KM mit Erklärvideos:
https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/teststrategie-schulen-kitas-ab-april-2021
Laut Schulträger sind keine Schutzkleidungen u.ä. angedacht.
Ab Mo 19.04. dürfen Schüler, die nicht getestet sind/sich nicht testen lassen, das Schulzentrum nicht mehr betreten. Ab dieser Woche wird weiterhin zweimal wöchentlich eine Testung möglich sein.
Teststrategie der Landesregierung im schulischen Präsenzbetrieb für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und das weitere an den Schulen tätige Personal:
Ab dem 19. April soll dann die Testung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung als Zugangsvoraussetzung gelten. Von dieser förmlichen
Pflicht ausgenommen sind Abschlussprüfungen und notwendige schriftliche Leistungsfeststellungen, soweit sie zwingend erforderlich sind und in der Präsenz durchgeführt
werden müssen.
-Bekannte Regeln: Mund-Nasen-Bedeckung/Maskenpflicht; Abstandsgebot im Schulhaus und im Schulgelände; nur ein Schüler auf die Toilette; häufiges Händewaschen; Hygieneregeln; Kinder warten zuerst auf dem Pausenhof; Lehrer und Aufsichtspersonen haben Maskenpflicht!; Schließregeln: Lehrer offnen und schließen die Räume/Toiletten in der Frühe und am Ende der Betreuungszeiten! Und: Testung vor dem Betreten des Schulgeländes!
Abstand in der Pause; Getränk und Vesper von zu Hause mitbringen; keine Gruppenarbeit; wenn möglich keine/wenig Durchmischung; Schulsachen natürlich mitbringen
-Nicht erlaubt: Kranke Kinder; Kinder mit Erkältungssymptomen; Covid Infizierte (erst nach Freigabe durch das Gesundheitsamt); aus Risikogebieten nach gültiger Regelung; Kontaktperson zu pos. Covid Erkranktem erst nach gültiger Regelung!
Freundlicher Gruß
R. Widmann, Schulleiter (15.04.21)