-Aus Datenschutzgründen wird die interne schulische Terminliste hier nicht mehr veröffentlicht. Sie kann aber
von am Schulleben Beteiligten über das Sekretariat oder die Schulleitung per email angefordert werden. Wir
bitten dafür um Verständnis!-
-Aus Datenschutzgründen wird die interne schulische Terminliste hier nicht mehr veröffentlicht. Sie kann aber
von am Schulleben Beteiligten über das Sekretariat oder die Schulleitung per email angefordert werden. Wir
bitten dafür um Verständnis!-
*Der link zum Kultusministerium für Fragen zur Conronapandemie für Schulen (FAQ): Bitte hier jeweils aktuelle Infos einsehen!
https://km-bw.de/,Lde/Startseite
In den Fastnachtsferien gilt folgende Regelung (Schreiben vom Kultusministerium):
Haben sich die Schulen in der Woche vom 15. Februar bis zum 19. Februar für bewegliche Ferientage entschieden, was ganz überwiegend der Fall ist, so bleibt es dabei. An beweglichen Ferientagen findet somit kein Fernunterricht statt, und an den Grundschulen bedarf es keiner Fernlernangebote. Auch die Notbetreuung wird nicht durchgeführt.
(Anmerkung: Dies gilt auch für die GMS Bibrisschule Herbrechtingen)
Hinweis: Anmeldeverfahren Grundschule (Klassen 4) an weiterführenden Schulen: Anmeldetage wurden verlängert (jetzt neu: 08.03. bis 11.03.21). Alle Anmeldewege sind möglich (Email, Fax, Telefon, per Post usw.). Wichtig: Grundschulempfehlung Blatt 3 und Blatt 4 muss im Original beigelegt werden!
Präsenzunterricht beginnt ab. 22.02. mit Klasse 1 und 2 jeweils in 2 Gruppen (Teilung der Klassen). Gruppe 1 wird Mo-Mi beschult, Gruppe 2 von Mi bis Fr.
Mittwochs ist jeweils Gruppentrennungstag: 1+2 Std. Gruppe 1 dann 1 Std. Pause/Lücke dann 4+5 Std. Gruppe 2.
Notbetreuung: Findet jeweils in den Räumen statt, in denen kein Präsenzunterricht der Gruppen stattfindet (GS) und im Küchennebenraum/PC Raum (Sekundarstufe Klassen 5-7).
Die Prüfungsklassen 9b, 9c/10c, 10a, 10b werden weiterhin im Präsenzunterricht nach derzeitigem Plan (bis zu den Prüfungen) unterrichtet.
Notbetreuungsräume:
Kls. 1: Klassenzimmer der 3a / Klassenzimmer der 1a (jew. Woche 2)
Kls. 2: Klassenzimmer der 3b / Klassenzimmer der 1b (jew. Woche 2)
Kls. 3: Klassenzimmer der 4a / Klassenzimmer der 2a (jew. Woche 2)
Kls. 4: Klassenzimmer der 4b (Musikraum) / Klassenzimmer der 2b (jew. Woche 2)
Kls. 5-7: PC Raum (Küchennebenraum)
Wortlaut aus dem Schreiben vom Kultusministerium:
1. Grundschulen
Bei dem Modell für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs orientieren wir uns an den Vorgaben, die bereits nach dem ersten Lockdown zum Ende der Pfingstferien für den Wiedereinstieg in den Präsenzbetrieb gegolten haben. Damit können die Schulen bei ihren Planungen auf die organisatorischen Erfahrungen aus der Zeit zurückgreifen, als dieses Modell bereits an den Grundschulen erfolgreich umgesetzt wurde.
An den Grundschulen soll ab dem 22. Februar 2021ein Wechselbetrieb mit je zwei Klassenstufen pro Woche starten. Zwei Klassenstufen sollen dabeijeweils in die Präsenz kommen, die beiden anderen Klassenstufen lernen von zu Hause aus. Dabei sollen die Klassen, die im Präsenzunterricht an den Schulen sind, jeweils geteilt werden. Die maximale Gruppengröße orientiert sich hierbei an der Hälfte des Klassenteilers.
Beispiel:
Woche ab dem 22. Februar: Klassenstufen 1 und 3 in der Präsenz o Woche ab dem 1. März: Klassenstufen 2 und 4 in der Präsenz.
Die zwei Klassenstufen, die in der Präsenz unterrichtet werden, können auch anders gekoppelt werden, also z. B. auch die Klassenstufe 1 mit der Klassenstule 2 in der letzten Februarwoche. Hier haben Sie schulorganisatorisch den nötigen Spielraum, um den Gegebenheiten vor Ort möglichst gut Rechnung zu tragen.
lm Präsenzunterricht in möglichst konstanten Gruppen (Kohortenprinzip) haben die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht sowie in Klassenstufe 4 die Vorbereitung auf den Übergang auf die weiterführende Schule Vorrang. Sportunterricht findet nicht statt. Der Unterricht in der Präsenz solljeweils mindestens 10 Unterrichtsstun- den pro Woche umfassen, gerne kann auch mehr angeboten werden. Ergänzt wird der Präsenzunterricht durch Lernmaterialien für alle Klassenstufen im Fernlernen.
Für die Schülerinnen und Schüler besteht weiterhin keine Präsenzpflicht, d.h. die Eltern können wie bisher darüber entscheiden, ob die Schulpflicht in der Präsenz oder im Fernlernen erfüllt wid.
Es erfolgt nach wie vor – nach den bisherigen Regelungen – eine Notbetreuung für diejenigen Kinder, die nicht im Präsenzunterricht sind und an der Notbetreuung teilnehmen dürfen.
Dieser Rahmen für die Grundschulen gilt an den Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) analog. Die SBBZ mit den Förder- schwerpunkten G und K bleiben im bereits laufenden Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
2. Weiterführende und berufliche Schulen
An den weiterführenden und den beruflichen Schulen findet für alle Klassenstufen zunächst weiterhin Fernunterricht statt. Für die Klassenstufen 5 bis 7 der allgemein bildenden Schulen wird weiter eine Notbetreuung nach den bisherigen Regelungen für die zur Teilnahme berechtigten Schülerinnen und Schüler eingerichtet.
Die in der Anlage genannten Abschlussklassen gehen ab 22. Februar in den Wechselbetrieb von Präsenz- und Fernunterricht. Die Schule entscheidet über den Umfang, d. h. den Anteil des Präsenzunterrichts.
Dieser ist nicht auf die Prüfungstächer beschränkt, allerdings findet mit Ausnahme der Vorbereitung auf die fachpraktische Prüfung im Fach Sport einschließlich der fachpraktischen Leistungsfeststellungen kein Sportunterricht statt. Soweit nach diesen Regeln ausnahmsweise Sportunterricht stattfinden darf, ist zu beachten, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern durchgängig eingehalten wird. Betätigungen, bei denen dies nicht möglich ist, sind untersagt. Es ist jedoch gestattet, mit einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung Sicherheits- und Hilfestellung zu leisten.
Auch für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden und beruflichen Schulen besteht keine Präsenzpflicht.
Es wird weíterhin für alle Klassenstufen möglích sein, schriftliche Leistungsfeststellungen in der Präsenz an der Schule durchzuführen. Die Verpflichtung zur Teilnahme besteht für die Schülerinnen und Schüler auch dann, wenn sich deren Eltern grundsätzlich gegen eine Teilnahme am Präsenzunterricht entschieden haben.
Dieser Rahmen für die weiterführenden und die beruflichen Schulen wird an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren analog umgesetzt, d. h., dass der Präsenzunterricht in den in der Anlage aufgeführten Abschlussklassen angeboten wird. Die SBBZ mit den Förderschwerpunkten G und K bleiben auch hier im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
3. Besondere Lerngruppen
Sowohl in den Grundschulen als auch an den weiterführenden und den beruflichen Schulen besteht die Möglichkeit, unabhängig von der Klassenstufe einzelne Schülerinnen und Schüler oder kleine Gruppen in den Präsenzunterricht einzubeziehen, wenn diese im Fernunterricht nicht oder nur sehr eingeschränkt erreicht werden oder der Präsenzunterricht aus anderen Gründen, z. B. wegen des Kindeswohls, erforderlich ist. Dies betrifft auch Unterrichtsinhalte, die im Fernunterricht nicht unterrichtet werden können.
Bisher gültige Regelungen (Kurzfassung):
–Keine Präsenzpflicht und Präsenzbeschulung für Schülerinnen und Schüler an den Schulen, gesetzliche Schulpflicht besteht aber weiterhin
(Ausnahmen für Prüfungsklassen möglich)
-Alle Schülerinnen und Schüler bleiben zu Hause (Klassen 1 bis 10) – Mensa geschlossen – Pausenverkauf geschlossen – Schule geschlossen
-Fernlernen für alle Klassen koordiniert durch die Klassenlehrer/Lerngruppenlehrer ab 11.01.21 (Lernplattform lonet2, Anton, Klassen 1/2 evtl. mit kopierten Materialien)
-Klassenarbeiten zur Leistungsmessung bis zu dem Halbjahreszeugnis/LEB möglich in Ausnahmefällen (ggf. auch in Präsenz) / Prüfungsklassen mit individuellen Unterstützungen
-Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7 unter folgender Maßgabe: “Die Maßnahme Pandemiebekämpfung/Kontaktvermeidung kann nur dann wirksam werden, wenn die Notbetreuung ausschließlich dann in Anspruch genommen wird, wenn dies zwingend erforderlich ist, d.h. eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann. Dies nicht nur bei Berufen in der kritischen Infrastruktur.
-Voraussetzung: Beide Erziehungsberechtigte in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich; sie dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind; bei
Alleinerziehenden kommt es entsprechend nur auf deren berufliche Tätigkeit/Studium/Ausbildung an
-Beantragung: Keine formalen Vorschriften nötig; kein Formular; aber Erklärung gegenüber der Schule/Schulleitung möglichst schriftlich oder per email oder per Telefon durch die
Erziehungsberechtigten: Nach Anmeldung müssen die Kinder dann auch regelmäßig kommen, denn wir haben ja Aufsichtspflicht und müssen die Anwesenheit kontrollieren!
Bitte auch abmelden, wenn die Kinder an einem Tag nicht kommen können!
Es gilt der dringend an die Erziehungsberechtigten gerichtete Appell, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies zwingend erforderlich ist!
-Regeln: Mund-Nasen-Bedeckung bei Grundschülern freiwillig; Abstandsgebot im Betreuungsraum und im Schulgebäude; nur ein Schüler auf die Toilette; häufiges Händewaschen; Hygieneregeln; Kinder warten auf dem GS-Pausenhof; Lehrer und Aufsichtspersonen haben Maskenpflicht!; Schließregeln: Lehrer offnen und schließen die Räume/Toiletten in der
Frühe und am Ende der Betreuungszeiten!
Abstand in der Pause; Getränk und Vesper von zu Hause mitbringen; keine Gruppenarbeit (alles wie bereits bekannt!); wenn möglich keine/wenig Durchmischung; Schulsachen mitbringen
-Räume: Küchennebenraum und PC-Raum (Sekundarstufenschuler) und Grundschulräume der Klassen 1a, 2a, 3a, 4a (jeweils Raum der a Klasse)
-Zeiten: Beginn 7:40 Uhr – 12:05 Uhr (auf Antrag ggf. länger)
-Nicht erlaubt: Kranke Kinder; Kinder mit Erkältungssymptomen; Covid Infizierte (erst nach Freigabe durch das Gesundheitsamt); aus Risikogebieten erst nach 10 Tagen nach
Rückkehr; Kontaktperson zu pos. Covid Erkranktem erst nach 10 Tagen (Gesundheitsamt!)
Freundlicher Gruß
R. Widmann, Schulleiter (15.01.21/29.01.21)
Liebe Eltern der vierten Grundschulklassen in Herbrechtingen und Umgebung!
Bald enden die Beratungsgespräche zur Grundschulempfehlung durch die Klassenlehrerinnen- und Lehrer für den bestmöglichen Übergang auf die
weiterführende Schule.
Gerade unsere GEMEINSCHAFTSSCHULE Bibrisschule Herbrechtingen ist DIE richtige Schule für Ihr Kind! Ihr Kind würde bei uns ab Klasse 5 bis
Klasse 10 in kleinen Lerngruppen (die derzeitigen fünften Klassen 5a und 5b haben je 17 Schülerinnen und Schüler) bestmöglichst gefordert und gefördert
werden. Wir bieten alle Niveaustufen (G=Grundniveau M=mittleres Realschulniveau E=erweitertes Niveau/Gymnasium) an und haben im Kollegium dafür
sehr motivierte Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten (Gymnasiallehrer, Realschullehrer, Hauptschullehrer, Fachlehrer), die mit modernsten Unterrichtsmitteln
(Tablets für Schüler, moderne Präsentationsmöglichkeiten im Lernraum, WLAN, moderne Computerraume und naturwissenschaftliche Fachräume), Schülerfirma,
Berufseinstiegsbegleitung, Starklar Berufsvorbereitung/Hilfe, Kooperation mit den beruflichen Schulen in Heidenheim und dem Buigen-Gymnasium, Schulsozialarbeit,
eine aktive SMV (Schülermitverantwortung) und vielem mehr, die Stärken Ihres Kindes zur Geltung bringen werden.
Kommen Sie auf uns und auf mich als Schulleiter bitte gerne zu. Ich berate Sie persönlich, heute in Pandemiezeiten besser auch am Telefon (07324 955 1400 o. 1401)
oder per Email (poststelle@04114984.schule.bwl.de). Wir freuen uns auf Ihre Kinder, die Sie gerne an unserer weiterführenden Schule, die Ihre Kinder ab Klasse 9
zum Hauptschulabschluss und ab Klasse 10 zum Realschulabschluss führt, bitte im Sekretariat zu gegebener Zeit (10. o. 11. März 2021 oder später auch noch) anmelden wollen.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung die Bestätigung der Grundschule zur Anmeldung bei der weiterführenden Schule (Blatt 3 und 4 der GS-Empfehlung), sowie das
Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde Ihres Kindes mit. Sie können zum Anmelden an den landeseinheitlichen Anmeldetagen (10./11.03.21) oder zuvor/danach sich bei
unserem Schulsekretariat melden und erhalten einen individuellen Termin, an dem Sie bitte persönlich zur Anmeldung kommen wollen (Maskenpflicht, AHA Regeln).
Das Sekretariat ist geöffnet: 8-12.30 Uhr und 13.30-16.30 Uhr an diesen Anmeldetagen und darüber hinaus immer am Vormittag!)
Achtung Ergänzung (09.03.21):
Hinweis: Anmeldeverfahren Grundschule (Klassen 4) an weiterführenden Schulen: Anmeldetage wurden verlängert (jetzt neu: 08.03. bis 11.03.21). Alle Anmeldewege sind möglich (Email, Fax, Telefon, per Post usw.). Wichtig: Grundschulempfehlung Blatt 3 und Blatt 4 muss im Original beigelegt werden!
Kommen Sie zur Beratung auch gerne auf mich zu! Beachten Sie bitte auch unseren Schulflyer und einen Imagefilm sowie einen virtuellen Schulflyer über unsere GMS
auf der Startseite dieser Homepage!
Freundlicher Gruß, Roland Widmann (Schulleiter) – GMS Bibrisschule Herbrechtingen – Ihre Schule am Ort mit kurzen Wegen!
Die Gemeinschaftsschule Bibrisschule Herbrechtingen geht neue Wege!
Die Bibrisschule Gemeinschaftsschule ist nun auch auf Instagram!
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